Staatliche Zuschüsse & Weiterbildung
Zuschüsse für Ihr digitales Büro und die Schulung Ihres Teams.
Was der Staat übernimmt, was nicht, und wer den Antrag stellt.
Länderprogramme wie der Digitalbonus Bayern und die Bundesagentur für Arbeit unterstützen Digitalisierung und Weiterbildung mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen. Die Höhe hängt von Bundesland und Betriebsgröße ab.
Die Umstellung auf ein digitales Büro und moderne KI-gestützte Abläufe muss kein hohes finanzielles Wagnis sein. Durch Programme wie den Digitalbonus Bayern und das Qualifizierungschancengesetz übernimmt der Staat einen Teil der Investitions- und Weiterbildungskosten. Den Antrag stellt Ihr Betrieb selbst, beim Digitalbonus Bayern über sein ELSTER-Unternehmenskonto; wir liefern Angebot, Leistungsbeschreibung und Nachweise in der Form, die die Förderstelle verlangt. Fördermittelberatung im Sinne des RDG erbringen wir nicht.
Stand der Förderdaten:
Förder-Check für Ihren Betrieb
Wählen Sie Bundesland, Mitarbeitende und Schwerpunkt. Die erste Einschätzung nutzt nur die Förderdaten dieser Seite. Ob und wie viel gefördert wird, entscheidet allein die Förderstelle.
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Stand der Förderdaten: . Keine Zusage, entscheidet die Förderstelle.
Bayern, 1 bis 2 Mitarbeitende
Digitalbonus Bayern: Das Programm nennt 3 bis 49 Mitarbeitende (Standard) bzw. bis 249 (Plus). Ob ein Betrieb mit 1 bis 2 Mitarbeitenden antragsberechtigt ist, klärt die Förderstelle.
Qualifizierungschancengesetz: Bei Betrieben unter 10 Beschäftigten bis zu 100 % der Lehrgangskosten und bis zu 75 % Arbeitsentgeltzuschuss während der Schulung.
Bayern, 3 bis 9 Mitarbeitende
Digitalbonus Bayern: 50 % der förderfähigen Kosten. Digitalbonus Standard bis 7.500 EUR, Digitalbonus Plus bis 30.000 EUR bei besonderem Innovationsgehalt. Antrag nur über das ELSTER-Unternehmenskonto; Kontingent je Monat, Antragsfenster bei der Förderstelle prüfen. Laufzeit bis 31.12.2027.
Qualifizierungschancengesetz: Bei Betrieben unter 10 Beschäftigten bis zu 100 % der Lehrgangskosten und bis zu 75 % Arbeitsentgeltzuschuss während der Schulung.
Bayern, 10 bis 49 Mitarbeitende
Digitalbonus Bayern: 50 % der förderfähigen Kosten. Digitalbonus Standard bis 7.500 EUR, Digitalbonus Plus bis 30.000 EUR bei besonderem Innovationsgehalt. Antrag nur über das ELSTER-Unternehmenskonto; Kontingent je Monat, Antragsfenster bei der Förderstelle prüfen. Laufzeit bis 31.12.2027.
Qualifizierungschancengesetz: Bei 10 bis 249 Beschäftigten geringere Sätze (§ 82 SGB III), die Entscheidung trifft die Agentur für Arbeit im Einzelfall.
Bayern, 50 bis 249 Mitarbeitende
Digitalbonus Bayern: Der Digitalbonus Standard gilt für 3 bis 49 Mitarbeitende, der Digitalbonus Plus bis 249. Für Ihre Betriebsgröße kommt der Digitalbonus Plus in Frage: 50 % der förderfähigen Kosten, bis 30.000 EUR bei besonderem Innovationsgehalt. Antrag nur über das ELSTER-Unternehmenskonto; Kontingent je Monat, Antragsfenster bei der Förderstelle prüfen. Laufzeit bis 31.12.2027.
Qualifizierungschancengesetz: Bei 10 bis 249 Beschäftigten geringere Sätze (§ 82 SGB III), die Entscheidung trifft die Agentur für Arbeit im Einzelfall.
Bayern, 250 und mehr Mitarbeitende
Digitalbonus Bayern: Das Programm nennt bis 249 Mitarbeitende (Plus). Ihr Betrieb liegt darüber.
Qualifizierungschancengesetz: Diese Seite nennt Sätze für Betriebe bis 249 Beschäftigte. Für größere Betriebe die Sätze bei der Agentur für Arbeit erfragen.
Landesprogramm Ihres Landes prüfen
Der Digitalbonus Bayern gilt nur für Betriebe mit Sitz in Bayern. Andere Bundesländer haben eigene Programme mit anderen Sätzen, zum Beispiel Sachsen und Niedersachsen. Die Bundesprogramme Digital Jetzt und go-digital sind ausgelaufen (31.12.2023 bzw. 31.12.2024); einen Nachfolger des Bundes gibt es Stand nicht.
Qualifizierungschancengesetz, 1 bis 2 Mitarbeitende: Bei Betrieben unter 10 Beschäftigten bis zu 100 % der Lehrgangskosten und bis zu 75 % Arbeitsentgeltzuschuss während der Schulung.
Landesprogramm Ihres Landes prüfen
Der Digitalbonus Bayern gilt nur für Betriebe mit Sitz in Bayern. Andere Bundesländer haben eigene Programme mit anderen Sätzen, zum Beispiel Sachsen und Niedersachsen. Die Bundesprogramme Digital Jetzt und go-digital sind ausgelaufen (31.12.2023 bzw. 31.12.2024); einen Nachfolger des Bundes gibt es Stand nicht.
Qualifizierungschancengesetz, 3 bis 9 Mitarbeitende: Bei Betrieben unter 10 Beschäftigten bis zu 100 % der Lehrgangskosten und bis zu 75 % Arbeitsentgeltzuschuss während der Schulung.
Landesprogramm Ihres Landes prüfen
Der Digitalbonus Bayern gilt nur für Betriebe mit Sitz in Bayern. Andere Bundesländer haben eigene Programme mit anderen Sätzen, zum Beispiel Sachsen und Niedersachsen. Die Bundesprogramme Digital Jetzt und go-digital sind ausgelaufen (31.12.2023 bzw. 31.12.2024); einen Nachfolger des Bundes gibt es Stand nicht.
Qualifizierungschancengesetz, 10 bis 49 Mitarbeitende: Bei 10 bis 249 Beschäftigten geringere Sätze (§ 82 SGB III), die Entscheidung trifft die Agentur für Arbeit im Einzelfall.
Landesprogramm Ihres Landes prüfen
Der Digitalbonus Bayern gilt nur für Betriebe mit Sitz in Bayern. Andere Bundesländer haben eigene Programme mit anderen Sätzen, zum Beispiel Sachsen und Niedersachsen. Die Bundesprogramme Digital Jetzt und go-digital sind ausgelaufen (31.12.2023 bzw. 31.12.2024); einen Nachfolger des Bundes gibt es Stand nicht.
Qualifizierungschancengesetz, 50 bis 249 Mitarbeitende: Bei 10 bis 249 Beschäftigten geringere Sätze (§ 82 SGB III), die Entscheidung trifft die Agentur für Arbeit im Einzelfall.
Landesprogramm Ihres Landes prüfen
Der Digitalbonus Bayern gilt nur für Betriebe mit Sitz in Bayern. Andere Bundesländer haben eigene Programme mit anderen Sätzen, zum Beispiel Sachsen und Niedersachsen. Die Bundesprogramme Digital Jetzt und go-digital sind ausgelaufen (31.12.2023 bzw. 31.12.2024); einen Nachfolger des Bundes gibt es Stand nicht.
Qualifizierungschancengesetz, 250 und mehr Mitarbeitende: Diese Seite nennt Sätze für Betriebe bis 249 Beschäftigte. Für größere Betriebe die Sätze bei der Agentur für Arbeit erfragen.
Landesprogramm Ihres Landes prüfen
Für Betriebe mit Sitz in Bayern ist das der Digitalbonus Bayern: 3 bis 49 Mitarbeitende (Standard) bzw. bis 249 (Plus), Antrag über das ELSTER-Unternehmenskonto. Andere Bundesländer haben eigene Programme mit anderen Sätzen, zum Beispiel Sachsen und Niedersachsen. Die Bundesprogramme Digital Jetzt und go-digital sind ausgelaufen (31.12.2023 bzw. 31.12.2024); einen Nachfolger des Bundes gibt es Stand nicht.
Qualifizierungschancengesetz: Bei Betrieben unter 10 Beschäftigten bis zu 100 % der Lehrgangskosten und bis zu 75 % Arbeitsentgeltzuschuss während der Schulung. Bei 10 bis 249 Beschäftigten geringere Sätze (§ 82 SGB III), die Entscheidung trifft die Agentur für Arbeit im Einzelfall.
Schwerpunkt Software und Abläufe: Beim Digitalbonus Bayern gefördert wird die Einführung von Software und Systemen (ERP, CRM, DMS, Prozessautomatisierung), IT-Sicherheit und Datenmigration. In anderen Bundesländern regelt das Landesprogramm, was gefördert wird. Der Antrag wird vor Vertragsunterzeichnung und vor Projektbeginn gestellt.
Schwerpunkt Schulung der Mitarbeitenden: Das Qualifizierungschancengesetz fördert die gezielte Qualifizierung Ihrer Mitarbeiter im Umgang mit neuen digitalen Werkzeugen, KI-Assistenz und mobiler Datenerfassung. Zuständig ist die Agentur für Arbeit.
Schwerpunkt Beratung: Das BAFA fördert Unternehmensberatungen durch beim BAFA registrierte Beraterinnen und Berater: 50 % von maximal 3.500 EUR Beratungskosten (bis 1.750 EUR) in den alten Bundesländern, 80 % (bis 2.800 EUR) in den neuen Bundesländern; Richtlinie bis 31.12.2026. METLAGO ist kein registrierter BAFA-Berater; das Routine-Audit ist kostenfrei und wird nicht über BAFA abgerechnet.
Die 3 wichtigsten Förderbausteine
Digitalbonus Bayern
Landesprogramm, Laufzeit bis 31.12.2027.
Zuschuss: 50 % der förderfähigen Kosten. Digitalbonus Standard bis 7.500 EUR, Digitalbonus Plus bis 30.000 EUR bei besonderem Innovationsgehalt.
Was gefördert wird: Einführung von Software und Systemen (ERP, CRM, DMS, Prozessautomatisierung), IT-Sicherheit, Datenmigration.
Für wen: Betriebe mit Sitz in Bayern, 3 bis 49 Mitarbeitende (Standard) bzw. bis 249 (Plus). Antrag nur über das ELSTER-Unternehmenskonto; Kontingent je Monat, Antragsfenster bei der Förderstelle prüfen.
Andere Bundesländer: eigene Programme mit anderen Sätzen (Beispiel Sachsen, Niedersachsen); die Bundesprogramme Digital Jetzt und go-digital sind ausgelaufen (31.12.2023 bzw. 31.12.2024), ein Nachfolger des Bundes existiert Stand nicht.
Qualifizierungschancengesetz
Bundesagentur für Arbeit.
Zuschuss: Bei Betrieben unter 10 Beschäftigten bis zu 100 % der Lehrgangskosten und bis zu 75 % Arbeitsentgeltzuschuss während der Schulung. Bei 10 bis 249 Beschäftigten geringere Sätze (§ 82 SGB III), die Entscheidung trifft die Agentur für Arbeit im Einzelfall.
Was gefördert wird: Gezielte Qualifizierung Ihrer Mitarbeiter im Umgang mit neuen digitalen Werkzeugen, KI-Assistenz und mobiler Datenerfassung.
Rechtsgrundlage: Gesetz zur Stärkung der Chancen für Qualifizierung und für mehr Schutz in der Arbeitslosenversicherung.
Nutzen: Ihre Mitarbeiter lernen, das neue digitale Büro sicher zu bedienen, während der Staat die Weiterbildung bezuschusst.
BAFA-Förderung von Unternehmensberatungen
Richtlinie bis 31.12.2026.
Zuschuss: 50 % von maximal 3.500 EUR Beratungskosten (bis 1.750 EUR) in den alten Bundesländern, 80 % (bis 2.800 EUR) in den neuen Bundesländern.
Was gefördert wird: Beratung durch beim BAFA registrierte Beraterinnen und Berater. METLAGO ist kein registrierter BAFA-Berater; das Routine-Audit ist kostenfrei und wird nicht über BAFA abgerechnet. Wer eine geförderte Prozessberatung wünscht, kann sie mit einem registrierten Berater durchführen und die Ergebnisse in den Pilotbetrieb einbringen.
Wichtig: Die Förderregeln
Keine Förderung ohne formalen Vorab-Antrag
- Antrag vor Vertragsunterzeichnung. Der Förderantrag wird vor Projektbeginn und vor Unterschrift des Hauptvertrags gestellt, beim Digitalbonus Bayern über das ELSTER-Unternehmenskonto des Betriebs.
- Warten auf den Zuwendungsbescheid. Erst nach offiziellem Erhalt des Förderbescheids starten Entwicklung und Einführung.
- Keine rückwirkende Förderung. Bereits begonnene Projekte sind von der Förderung ausgeschlossen. Unser Angebot enthält die Angaben, die die Förderstelle für den Antrag verlangt; Fristen und Bescheid bleiben Sache des Betriebs und der Förderstelle.
Stand der Förderdaten: . Keine Zusage, entscheidet die Förderstelle.